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khg:infos:satzung

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khg:infos:satzung [2020/02/12 16:10] – angelegt Jonas Stelzerkhg:infos:satzung [2021/02/07 11:17] (aktuell) Simon Blankenburg
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 +//**Die jeweils aktuelle Fassung findet man auf der [[https://khg-karlsruhe.de/gemeindeleben/satzung|Homepage der KHG]].**// \\
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 ===== Satzung der Katholischen Hochschulgemeinde Karlsruhe ===== ===== Satzung der Katholischen Hochschulgemeinde Karlsruhe =====
  
-//Stand: Juli 2018//+//Stand: Januar 2020//
  
-== §1 Selbstverständnis, Ziele, Mitglieder ==+==== §1 Selbstverständnis, Ziele, Mitglieder ====
  
 (1) Die Katholische Hochschulgemeinde (im folgenden KHG) ist eine Personalgemeinde, offen für alle, die ihr angehören wollen. Sie spricht insbesondere Menschen an den Hochschulen in Karlsruhe an. (1) Die Katholische Hochschulgemeinde (im folgenden KHG) ist eine Personalgemeinde, offen für alle, die ihr angehören wollen. Sie spricht insbesondere Menschen an den Hochschulen in Karlsruhe an.
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 Der GR vertritt die Gemeinde nach außen. Der GR vertritt die Gemeinde nach außen.
  
-==§2 Die Gemeindeversammlung==+==== §2 Die Gemeindeversammlung ==== 
 (1) Die GV ist oberstes Beschlussgremium der KHG. Sie dient der Willensbildung der Gemeinde. (1) Die GV ist oberstes Beschlussgremium der KHG. Sie dient der Willensbildung der Gemeinde.
  
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 Zu sonstigen Beschlüssen reicht die einfache Mehrheit der Anwesenden. Kann hierbei die GV keine Entscheidung finden, erfolgt der endgültige Beschluss durch den GR. Zu sonstigen Beschlüssen reicht die einfache Mehrheit der Anwesenden. Kann hierbei die GV keine Entscheidung finden, erfolgt der endgültige Beschluss durch den GR.
  
-==§3 Der Gemeinderat==+==== §3 Der Gemeinderat ==== 
 (1) Der GR trägt die Verantwortung für die Gestaltung und Organisation des Gemeindelebens sowie für die Repräsentation der Gemeinde nach außen. (1) Der GR trägt die Verantwortung für die Gestaltung und Organisation des Gemeindelebens sowie für die Repräsentation der Gemeinde nach außen.
 Der GR hat auf Anfrage der GV gegenüber Rechenschaft abzulegen. Der GR hat auf Anfrage der GV gegenüber Rechenschaft abzulegen.
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 (6) Beschlüsse des GR sind im Protokoll aufzuführen. (6) Beschlüsse des GR sind im Protokoll aufzuführen.
  
-==§4 Das Veranstaltungsteam==+==== §4 Das Veranstaltungsteam ==== 
 (1) Das Veranstaltungsteam ist zuständig für die Einbindung von Neuen und Interessierten in das Gemeindeleben und die Planung, Organisation und Koordination der zentralen Gemeindeveranstaltungen während der Semestereröffnungs- bzw. Semesterabschlussphase. Insbesondere umfassen diese Veranstaltungen: (1) Das Veranstaltungsteam ist zuständig für die Einbindung von Neuen und Interessierten in das Gemeindeleben und die Planung, Organisation und Koordination der zentralen Gemeindeveranstaltungen während der Semestereröffnungs- bzw. Semesterabschlussphase. Insbesondere umfassen diese Veranstaltungen:
 · Eröffnungs- und Abschlussgottesdienste inklusive Feste, · Eröffnungs- und Abschlussgottesdienste inklusive Feste,
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 · Hochschulpfarrer oder pastorale Mitarbeiterin. · Hochschulpfarrer oder pastorale Mitarbeiterin.
  
-§5 Die Hauptamtlichen+==== §5 Die Hauptamtlichen ==== 
 (1) Hauptamtliche Angestellte der KHG sind: (1) Hauptamtliche Angestellte der KHG sind:
 · Hochschulpfarrer, · Hochschulpfarrer,
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 (3) Eine der hauptamtlichen pastoralen Kräfte ist zusammen mit den eigens dafür Beauftragten (vgl. §3 (5) ) verantwortlich für die Arbeit mit ausländischen Studierenden und für eine internationale Programmgestaltung. Diese pastorale Kraft ist zudem verantwortlich für die Vergabe von Beihilfen für ausländische Studierende aus dem Notfonds der KHG. (3) Eine der hauptamtlichen pastoralen Kräfte ist zusammen mit den eigens dafür Beauftragten (vgl. §3 (5) ) verantwortlich für die Arbeit mit ausländischen Studierenden und für eine internationale Programmgestaltung. Diese pastorale Kraft ist zudem verantwortlich für die Vergabe von Beihilfen für ausländische Studierende aus dem Notfonds der KHG.
  
-==§6 Wahlen==+==== §6 Wahlen ==== 
 (1) Die Wahl von GR und Veranstaltungsteam erfolgt geheim durch die GV. (1) Die Wahl von GR und Veranstaltungsteam erfolgt geheim durch die GV.
  
khg/infos/satzung.1581520222.txt.gz · Zuletzt geändert: 2020/02/12 16:10 von Jonas Stelzer